Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Annahme und Bestätigung des zustande kommenden Auftrags bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
- Der Auftrag zur Lieferung von Speisen sowie das Ausrichten von Komplett-
Veranstaltungen ist für den Auftragnehmer und Auftraggeber erst bindend, wenn das
unterzeichnete Formular „Auftrag/verbindliche Bestellung“ sowie der auf dem
Auftragsformular ausgewiesene Anzahlungs-Betrag bzw. der Betrag/Gebühr für die
„Termin-Reservierung beim Auftragnehmer eingegangen ist. - Warenlieferungen, Dienstleistungen sowie Komplettveranstaltungen müssen, soweit
nicht anders schriftlich festgehalten, vertragsmäßig mit 50% der Angebotssumme
angezahlt sein. Der dann noch offene Rechnungs-Endbetrag ist wie folgt zu begleichen :
– nur Speisenlieferung mit/ und/ oder Equipment direkt bei Lieferung “ bar “ oder “ EC- Karte “ ohne Abzug.
– bei Veranstaltungen mit Speisenlieferung und darin enthaltener Serviceleistung und sonstigen Dienstleistungen (Full-Catering)
nach erhalt der Schlußrechnung per “ Überweisung “ oder “ EC- Karte “ sofort ohne Abzug. - Die Angebots-Kalkulation basiert auf der von Ihnen angegebenen Gäste- oder Teilnehmerzahl. Sollte sich die Teilnehmerzahl gravierend nach unten bewegen(über 10%) sind wir berechtigt unsere Angebotspreise um 10% zu erhöhen.
- Lieferung von Speisen: es wird eine entsprechende Aufwands- und Lieferpauschale erhoben.
- Rücktritt und Stornierungen von Warenlieferungen, Dienstleistungen
oder Komplett-Veranstaltungen müssen grundsätzlich in Schriftform erfolgen. - Sollte Ihre bestellte Warenlieferung oder Veranstaltung aus einem irgendwie
gearteten Grund nicht stattfinden können, so haben Sie die einmalige Möglichkeit des Verschiebens,
bis 3 Wochen vor vereinbarter Ausführung, ohne zusätzliche Kosten.
In diesem Fall werden wir mit Ihnen einen Ausweichtermin finden. - Wird die durch den Auftraggeber bestätigte verbindliche schriftliche Bestellung nach Auftragserteilung für Warenlieferungen oder Dienstleistungen bis 3 Monate vor der
vereinbarten Ausführung storniert, erheben wir eine Aufwands- und Kostenpauschale von 10% des Angebots-Gesamt-Betrages welcher von der getätigten Anzahlung einbehalten wird.
dann wie folgt: 11 – 8 Wochen 25% des Angebots-Gesamt-Betrages
7 – 4 Wochen 50% des Angebots-Gesamt-Betrages
3 – 1 Woche 75% des Angebots-Gesamt-Betrages
danach wird der volle Angebots-Betrag fällig - Bei Rücktritt und Stornierung für unsere Leistung „Termin-Reservierung“
auch ohne anhängigem Liefer-oder Leistungs-Angebot/Auftrag
wird der getätigte Betrag als Aufwand- und
Bearbeitungs-Pauschale wie vereinbart einbehalten. - Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inklusive der entsprechenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen, wie z.B. Geschirrservice oder Bedienungs-Personal müssen wir den erhöhten gesetzlichen Mehrwertsteuersatz für alle aufgeführten Produkte und Leistungen in Rechnung setzen.
- Sollten sich nach Erhalt des Angebotes gravierende Preisänderungen am Warenbeschaffungsmarkt, bei den Personalkosten oder sonstige, heute noch nicht absehbare Änderungen ergeben, so sind wir berechtigt, die Ihnen im Angebot genannten Preise im angemessenem Maße anzugleichen/zu erhöhen.
- Sie haben die Möglichkeit bis 3 Tage vor Veranstaltung- bzw. Erfüllungsdatum im angemessenen oben aufgeführten Rahmen die Gästezahl zu konkretisieren (siehe 4.)
- Geschirr und Transportbehältnisse für Speisenlieferungen sind spätestens 2 Tage nach
der Veranstaltung gereinigt zurück zu geben, danach fallen Mietkosten an.
Beschädigtes, verschmutztes, oder fehlendes Geschirr- oder Inventar
stellen wir entsprechend in Rechnung. - Beanstandungen: Sollte eine Reklamation begründet sein, so ist diese unverzüglich – ggf. telefonisch – geltend zu machen, damit wir eine umgehende Überprüfungs-Möglichkeit haben.
Schadensersatzansprüche auf Grund höherer Gewalt sowie unvorhersehbarer Ereignisse werden nicht erstattet.
Gerechtfertigte Schadensersatzansprüche werden maximal im Rahmen der Rechnungssumme erstattet, nicht darüber hinaus. - Mit Ihrer Bestellung/Auftragsbestätigung werden unsere „Allgemeinen Geschäfts-bedingungen“ anerkannt.
- Der Gerichtsstand für alle Vertragsparteien ist in Streit- und/oder Schlichtungsfällen Rinteln
